Empfehlungsbeschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen formlosen Antrag beim Finanzamt
Aurich zu stellen, um von der Möglichkeit der Optionserklärung gemäß § 27
Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch machen zu können, das bisherige
Recht bis zum 31.12.2020 einschl. anwenden zu dürfen.