Beschluss: einstimmig ohne Änderung beschlossen

Empfehlungsbeschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen formlosen Antrag beim Finanzamt Aurich zu stellen, um von der Möglichkeit der Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch machen zu können, das bisherige Recht bis zum 31.12.2020 einschl. anwenden zu dürfen.