Herr Heinze erläutert, dass die derzeitige Verkehrsregelung auf dem Georgswall geändert werden solle. Derzeit dürfen die Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen, die von der Großen Mühlenwallstraße aus kommen, nur bis Höhe der OLB fahren. Danach gilt der Georgswall als Einbahnstraße und darf nur aus entgegengesetzter Richtung durchgängig befahren werden.

 

Frau Czerwonka gibt zu bedenken, dass durch die Freigabe des Begegnungsverkehrs der Georgswall als Abkürzung missbraucht werden und somit mehr Verkehr entstehen könnte. Nach einer kontrovers geführten Diskussion spricht sich jedoch die Mehrheit der Ausschussmitglieder für die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung aus. Jedoch zunächst nur befristet.

 

Herr Heinze fasst sodann zusammen, dass der Begegnungsverkehr freigegeben werden soll, jedoch vorerst nur probeweise bis zum 31. Dezember 2017. Diesbezüglich beauftragt der Sanierungsausschuss die Verwaltung, eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen.