Sitzung: 02.02.2017 SanA/02/2017
Herr Heinze
erläutert, dass die derzeitige Verkehrsregelung auf dem Georgswall geändert
werden solle. Derzeit dürfen die Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen, die
von der Großen Mühlenwallstraße aus kommen, nur bis Höhe der OLB fahren. Danach
gilt der Georgswall als Einbahnstraße und darf nur aus entgegengesetzter
Richtung durchgängig befahren werden.
Frau
Czerwonka gibt zu bedenken, dass durch die Freigabe des Begegnungsverkehrs der
Georgswall als Abkürzung missbraucht werden und somit mehr Verkehr entstehen könnte.
Nach einer kontrovers geführten Diskussion spricht sich jedoch die Mehrheit der
Ausschussmitglieder für die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung aus. Jedoch
zunächst nur befristet.
Herr Heinze
fasst sodann zusammen, dass der Begegnungsverkehr freigegeben werden soll,
jedoch vorerst nur probeweise bis zum 31. Dezember 2017. Diesbezüglich
beauftragt der Sanierungsausschuss die Verwaltung, eine entsprechende
Beschlussvorlage zu erstellen.