Einleitend
erläutert der Ortsbürgermeister noch einmal die Sachlage zu dem in der Sitzung
vom 07.11.2016 unter TOP 9 getroffenen Grundsatzbeschluss zur künftigen Arbeit
im Ortsrat bezüglich des Bebauungsplans Nr. 341 und des Ausbaus des Südeweges
sowie der Sandhorster Allee. Herr Specken hatte zu diesem Grundsatzbeschluss
einen Änderungsantrag gestellt, der die Unterschutzstellung des gesamten
Sandhorster Waldes beinhaltete. Dieser Änderungsantrag war einigen Mitgliedern
des Ortsrates erst sehr spät oder teilweise nicht rechtzeitig zugegangen,
sodass nach kurzer Diskussion der Grundsatzbeschluss ohne die beantragte
Änderung beschlossen wurde.
Anschließend
geht Herr Specken auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom
30.11.2016 (Vorlage: 16/229) ein. Der Antrag bezieht sich auf den Teil des
Sandhorster Waldes, in dem sich der Panzergraben samt Mahnmal befindet. Der
Panzergraben selbst und auch der gesamte Bereich des Waldes befinden sich durch
wilde Müllkippen in einem sehr schlechten und ungepflegten Zustand.
Nach kurzer
Beratung beschließt der Ortsrat wie folgt:
Empfehlungsbeschluss:
Die
Verwaltung wird gebeten die Zuständigkeiten einschließlich der Möglichkeiten
der Herrichtung und Pflege sowie einer Unterschutzstellung des Bereiches des
Waldes, in dem sich der Panzergraben samt Mahnmal befindet, zu prüfen und dem
Ortsrat in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Ebenfalls sollte
diesbezüglich vorab eine Ortsbegehung in diesem Bereich stattfinden.