Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Einleitend erläutert der Ortsbürgermeister noch einmal die Sachlage zu dem in der Sitzung vom 07.11.2016 unter TOP 9 getroffenen Grundsatzbeschluss zur künftigen Arbeit im Ortsrat bezüglich des Bebauungsplans Nr. 341 und des Ausbaus des Südeweges sowie der Sandhorster Allee. Herr Specken hatte zu diesem Grundsatzbeschluss einen Änderungsantrag gestellt, der die Unterschutzstellung des gesamten Sandhorster Waldes beinhaltete. Dieser Änderungsantrag war einigen Mitgliedern des Ortsrates erst sehr spät oder teilweise nicht rechtzeitig zugegangen, sodass nach kurzer Diskussion der Grundsatzbeschluss ohne die beantragte Änderung beschlossen wurde.

 

Anschließend geht Herr Specken auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 30.11.2016 (Vorlage: 16/229) ein. Der Antrag bezieht sich auf den Teil des Sandhorster Waldes, in dem sich der Panzergraben samt Mahnmal befindet. Der Panzergraben selbst und auch der gesamte Bereich des Waldes befinden sich durch wilde Müllkippen in einem sehr schlechten und ungepflegten Zustand.

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsrat wie folgt:

 

Empfehlungsbeschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten die Zuständigkeiten einschließlich der Möglichkeiten der Herrichtung und Pflege sowie einer Unterschutzstellung des Bereiches des Waldes, in dem sich der Panzergraben samt Mahnmal befindet, zu prüfen und dem Ortsrat in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Ebenfalls sollte diesbezüglich vorab eine Ortsbegehung in diesem Bereich stattfinden.