Empfehlungsbeschluss:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes wird die nachfolgend
aufgeführte Verkehrsfläche förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr
gewidmet:
Achtert
Leegstücken
Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 102/7 und 98/11 der Flur
6 der Gemarkung Walle. Sie beginnt an dem Flurstück 462 und endet an den
Flurstücken 128/2 sowie 128/3.
Bei dieser Verkehrsfläche handelt es sich um eine Gemeindestraße.
Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.