Beschluss: einstimmig ohne Änderung beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der KomHKVO, gemäß § 63 Abs. 4 KomHKVO die weitere Anwendung der GemHKVO vom 22.12.2005 zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.02.2011 in der am 31.12.2016 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2017.