Sitzung: 05.04.2017 ORBR/04/2017
Die im Bebauungsplan Nr. 60 nichtbebaute Teilfläche Flurstück 64/4 der Flur 5 Gemarkung Wiesens soll kurzfristig für eine Bebauung für den Eigenbedarf im Ortsteil Wiesens kurzfristig zur Verfügung stehen. Von Seiten der Verwaltung sind entsprechende Vorbereitungen für die Anordnung eines Baugebotes und die Durchführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens zur Umsetzung der erforderlichen Straßenerschließung vorzubereiten.