Beschluss:
Der
Rat der Stadt Aurich stellt gemäß § 75 Abs. 1 i.V. mit § 71 Abs. 5 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die unten aufgeführte
Änderung der Vertretungsregelung innerhalb der Fraktion SPD fest.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Aurich stellt gemäß § 75 Abs. 1 i.V. mit § 71 Abs. 5 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die unten aufgeführte
Änderung der Vertretungsregelung innerhalb der Fraktion SPD fest.