Im Einmündungsbereich ist das Sichtdreieck frei zu halten. Die Anwohner sind von der Verwaltung aufzufordern die Hecken entsprechend zurück zu schneiden. Des Weiteren soll von der Verwaltung geprüft werden, ob ein Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t  oder eine Einbahnstraßenregelung zur ermöglichen ist.