Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 209 „Nördlich Schlossbereich“ für den aus der Anlage ersichtlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch),
  2. sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung und
  3. die Einleitung der Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 209 „Nördlich Schlossbereich“ und
  4. die Grundstruktur der Neuordnung als Grundlage für die weitere Planung

 

werden beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.