Empfehlungsbeschluss:
- Die Aufstellung der ersten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 209 „Nördlich Schlossbereich“ für den aus der Anlage
ersichtlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a Abs.
1 Nr. 1 Baugesetzbuch),
- sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes im
Wege der Berichtigung und
- die Einleitung der Aufhebung des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 209 „Nördlich Schlossbereich“ und
- die Grundstruktur der Neuordnung als Grundlage für
die weitere Planung
werden
beschlossen.
Die Anlagen
sind Bestandteil der Beschlüsse.