Beschluss: einstimmig ohne Änderung beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes wird die nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Achtert Leegstücken

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 102/7 und 98/11 der Flur 6 der Gemarkung Walle. Sie beginnt an dem Flurstück 462 und endet an den Flurstücken 128/2 sowie 128/3.

 

Bei dieser Verkehrsfläche handelt es sich um eine Gemeindestraße. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.