Beschluss:

 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden nachfolgend aufgeführte Verkehrsflächen förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Baltrumstraße

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 274/0 und 284/0 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der „Norderneystraße“ und endet am Flurstück 284/0.

 

Otto-Leege-Straße (Verlängerung)

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 236/0 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt am alten Teil der „Otto-Leege-Straße“ und endet an der „Suhler Straße“.

 

Verbindungsweg Fuß- und Radweg „Otto-Leege-Straße“ - „Juiststraße“

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 234/0 sowie einer kleinen Teilfläche des Flurstücks 205/2 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der Otto-Leege-Straße und endet an der Juiststraße.

 

Norderneystraße

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 242/1 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der „Otto-Leege-Straße“ und endet an der „Baltrumstraße“.

 

Bei diesen Verkehrsflächen handelt es sich um Gemeindestraßen, wobei es sich bei den Flurstücken 284/0, 234/0 sowie der Teilfläche von 205/2 um einen Fuß- und Radweg handelt. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.