Beschluss:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden
nachfolgend aufgeführte Verkehrsflächen förmlich übernommen und für den
öffentlichen Verkehr gewidmet:
Baltrumstraße
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 274/0 und
284/0 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der „Norderneystraße“
und endet am Flurstück 284/0.
Otto-Leege-Straße
(Verlängerung)
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 236/0 der
Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt am alten Teil der „Otto-Leege-Straße“
und endet an der „Suhler Straße“.
Verbindungsweg
Fuß- und Radweg „Otto-Leege-Straße“ - „Juiststraße“
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 234/0
sowie einer kleinen Teilfläche des Flurstücks 205/2 der Flur 20 der Gemarkung
Aurich. Sie beginnt an der Otto-Leege-Straße und endet an der Juiststraße.
Norderneystraße
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 242/1 der
Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der „Otto-Leege-Straße“ und endet
an der „Baltrumstraße“.
Bei diesen Verkehrsflächen handelt es sich um
Gemeindestraßen, wobei es sich bei den Flurstücken 284/0, 234/0 sowie der
Teilfläche von 205/2 um einen Fuß- und Radweg handelt. Straßenbaulastträger und
Eigentümer ist die Stadt.