Beschluss:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden nachfolgend
aufgeführte Verkehrsflächen förmlich übernommen und für den öffentlichen
Verkehr gewidmet:
Altenburger
Straße
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 404/0 der Flur 20 der
Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der Straße „Saalfelder Straße“ und endet am
Flurstück 377/1.
Eisenacher
Straße
Diese Verkehrsfläche besteht anteilig aus dem Flurstück 34/20 der Flur 20
der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der Straße „Suhler Straße“ und endet an
den Flurstücken 338/0 und 339/0.
Suhler Straße
Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 34/17, 34/21 und
anteilig 34/20 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der Straße
„Hoheberger Weg“ und endet an der Straße „Saalfelder Straße“.
Saalfelder
Straße
Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 403/0 und anteilig 34/20
der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der „Suhler Straße“ und endet
am Flurstück 151/0.
Otto-Leege-Straße
(Endstück)
Diese Verkehrsfläche besteht aus einem Teilstück des Flurstücks 34/20 der
Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt am Flurstück 236/0
(Otto-Leege-Straße) und endet an der „Suhler Straße“.
Thüringer Straße
(Verlängerung)
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 402/0 der Flur 20 der
Gemarkung Aurich. Sie beginnt am Flurstück 157/0 (Thüringer Straße) und endet
an der „Saalfelder Straße“.
Fuß- und Radweg
(entlang der Regenrückhaltung)
Diese Verkehrsfläche liegt auf dem Flurstück 45/0 sowie anteilig auf dem
Flurstück 34/20 der Flur 20, Gemarkung Aurich. Das Verbindungsstück (Flurstück
284/0) zwischen den beiden Flurstücken wurde bereits bei den Widmungen im
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 210 berücksichtigt. Der Weg beginnt an der
„Suhler Straße“ und endet am Flurstück 48/0 (Böhnerweg).
Bei diesen Verkehrsflächen handelt es sich um Gemeindestraßen, wobei das
Flurstück 34/21 sowie Teilflächen der Flurstücke 34/20, 45/0 und 402/0 Fuß- und
Radwege sind. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.