Empfehlungsbeschluss:
- Die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 350 - Am Pferdemarkt- und im Parallelverfahren
- Die Aufstellung der 62.
Flächennutzungsplanänderung - Am Pferdemarkt – , sowie
- Die Einleitung der Aufhebung
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 127 für den überlagerten Bereich
werden beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.