Beschluss:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 350 - Am Pferdemarkt- und im
Parallelverfahren
- Die Aufstellung der 62. Flächennutzungsplanänderung - Am Pferdemarkt
– , sowie
- Die Einleitung der Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Nr. 127 für den überlagerten
Bereich
werden beschlossen.
Die Anlagen sind
Bestandteil der Beschlüsse.