TOP Ö 17: Übertragung des Grundstücks "Blinkfüer" von der Stadt Aurich auf die Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 16

Beschlussvorschlag lt. Vorlage:

 

Die Stadt überträgt das Grundstück „Blinkfüer“ einschließlich des sich darauf befindlichen Gebäudes (vgl. Anlage) unentgeltlich auf die abh.

 

Die abh realisiert auf dem Grundstück das am 24.07.2017 vom WSA und VA beschlossene Konzept zur Neugestaltung der Gastronomie mit dem Vertragspartner MAREMA.

 

Die abh erhält aus dem Haushalt der Stadt Aurich 500.000 Euro. Etwaige Mehrkosten für die Errichtung des Bauvorhabens gehen zu Lasten der abh, ein Nachschuss der Stadt wird ausgeschlossen.

 

Die durch das Grundstück verursachten Kosten trägt die abh. Die Mieteinnahmen erhält die abh.

 

 

Ergänzung zum Beschlussvorschlag gem. Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.09.2017

 

 

Der im Haushalt 2018 unter der der Investitionsnummer 1.9902.007 veranschlagte Betriebskostenzuschuss in Höhe von 900.000,00 € an die abh ist jeweils um den im Geschäftsbereich „Blinkfüer“ erzielten Überschuss zu kürzen.

 

Die Aufsichtsräte der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG (abh), der Stadtwerke Aurich GmbH und der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden mbH (EAE) sowie des Verwaltungsrates AÖR Familienzentrum haben halbjährlich den Rat der Stadt Aurich über ihre Aktivitäten zu berichten.

 

 

Änderungsantrag von Herrn Wilts zum Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses:

 

Der im Haushalt 2018 ff unter I.9902.007 veranschlagte Betriebskosten-Zuschuss i.H.v. 900.000 EUR an die abh KG ist jeweils um das im Geschäftsbereich „Blinkfüer“ erzielte kaufmännische Ergebnis zu korrigieren.“

 

Beschluss durch den Rat der Stadt Aurich:

Die Stadt überträgt das Grundstück „Blinkfüer“ einschließlich des sich darauf befindlichen Gebäudes (vgl. Anlage) unentgeltlich auf die abh.

 

Die abh realisiert auf dem Grundstück das am 24.07.2017 vom WSA und VA beschlossene Konzept zur Neugestaltung der Gastronomie mit dem Vertragspartner MAREMA.

Die abh erhält aus dem Haushalt der Stadt Aurich 500.000 Euro. Etwaige Mehrkosten für die Errichtung des Bauvorhabens gehen zu Lasten der abh, ein Nachschuss der Stadt wird ausgeschlossen.

 

Die durch das Grundstück verursachten Kosten trägt die abh. Die Mieteinnahmen erhält die abh.

Der Einbringungswert wird durch ein noch zu erstellendes Wertgutachten ermittelt.

 

Der im Haushalt 2018 ff unter I.9902.007 veranschlagte Betriebskosten-Zuschuss i.H.v. 900.000 EUR an die abh KG ist jeweils um das im Geschäftsbereich „Blinkfüer“ erzielte kaufmännische Ergebnis zu korrigieren.