Sitzung: 28.09.2017 Rat/07/2017
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 16
Vorlage: 17/163
Beschlussvorschlag
lt. Vorlage:
Die Stadt überträgt
das Grundstück „Blinkfüer“ einschließlich des sich darauf befindlichen Gebäudes
(vgl. Anlage) unentgeltlich auf die abh.
Die abh realisiert
auf dem Grundstück das am 24.07.2017 vom WSA und VA beschlossene Konzept zur
Neugestaltung der Gastronomie mit dem Vertragspartner MAREMA.
Die abh erhält aus
dem Haushalt der Stadt Aurich 500.000 Euro. Etwaige Mehrkosten für die
Errichtung des Bauvorhabens gehen zu Lasten der abh, ein Nachschuss der Stadt
wird ausgeschlossen.
Die durch das
Grundstück verursachten Kosten trägt die abh. Die Mieteinnahmen erhält die abh.
Ergänzung zum
Beschlussvorschlag gem. Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.09.2017
Der im Haushalt
2018 unter der der Investitionsnummer 1.9902.007 veranschlagte
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 900.000,00 € an die abh ist jeweils um den
im Geschäftsbereich „Blinkfüer“ erzielten Überschuss zu kürzen.
Die
Aufsichtsräte der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co.
KG (abh), der Stadtwerke Aurich GmbH und der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft
Aurich-Emden mbH (EAE) sowie des Verwaltungsrates
AÖR Familienzentrum haben halbjährlich den
Rat der Stadt Aurich über ihre Aktivitäten zu berichten.
Änderungsantrag
von Herrn Wilts zum Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses:
Der im Haushalt 2018 ff
unter I.9902.007 veranschlagte Betriebskosten-Zuschuss i.H.v. 900.000 EUR an
die abh KG ist jeweils um das im Geschäftsbereich „Blinkfüer“ erzielte
kaufmännische Ergebnis zu korrigieren.“
Beschluss
durch den Rat der Stadt Aurich:
Die Stadt überträgt das
Grundstück „Blinkfüer“ einschließlich des sich darauf befindlichen Gebäudes
(vgl. Anlage) unentgeltlich auf die abh.
Die abh realisiert auf dem
Grundstück das am 24.07.2017 vom WSA und VA beschlossene Konzept zur
Neugestaltung der Gastronomie mit dem Vertragspartner MAREMA.
Die abh erhält aus dem Haushalt
der Stadt Aurich 500.000 Euro. Etwaige Mehrkosten für die Errichtung des
Bauvorhabens gehen zu Lasten der abh, ein Nachschuss der Stadt wird
ausgeschlossen.
Die durch das Grundstück
verursachten Kosten trägt die abh. Die Mieteinnahmen erhält die abh.
Der Einbringungswert wird durch
ein noch zu erstellendes Wertgutachten ermittelt.
Der
im Haushalt 2018 ff unter I.9902.007 veranschlagte Betriebskosten-Zuschuss
i.H.v. 900.000 EUR an die abh KG ist jeweils um das im Geschäftsbereich „Blinkfüer“
erzielte kaufmännische Ergebnis zu korrigieren.