Beschluss:
Paragraf 1
der Aufwandsentschädigungssatzung für die Mitglieder des Rates der Stadt Aurich
wird um den Absatz 3 ergänzt. Dieser lautet:
Die oder der
Ratsvorsitzende erhält für die Teilnahme an den Sitzungen des Rates ein
verdoppeltes Sitzungsgeld.