Beschluss: einstimmig ohne Änderung beschlossen

Beschlussvorschlag:

  1. In der Kreuzstraße Aurich gilt die Regelung „Rechts vor Links“. Hier werden kurzfristig weiße Markierungen auf der Fahrbahn angebracht, die auf die „Rechts vor Links“ Regelung hinweisen.
  2. Es wird geprüft, ob auf die Fahrbahn das Tempo 30 Schild aufgemalt werden kann. Ist dieses möglich, so sollte es zu einer kurzfristigen Umsetzung kommen.
  3. Die Stadtverwaltung lässt prüfen, ob ein an der B 72 vorhandenes Hinweisschild mit dem StVO-Zeichen 262 -7,5 t- in einem größeren Abstand zur Kreuzung aufgestellt werden kann.