Beschlussvorschlag:
- In der Kreuzstraße Aurich gilt die Regelung „Rechts
vor Links“. Hier werden kurzfristig weiße Markierungen auf der Fahrbahn
angebracht, die auf die „Rechts vor Links“ Regelung hinweisen.
- Es wird geprüft, ob auf die Fahrbahn das Tempo 30
Schild aufgemalt werden kann. Ist dieses möglich, so sollte es zu einer
kurzfristigen Umsetzung kommen.
- Die Stadtverwaltung lässt prüfen, ob ein an der B 72
vorhandenes Hinweisschild mit dem StVO-Zeichen 262 -7,5 t- in einem
größeren Abstand zur Kreuzung aufgestellt werden kann.