Sitzung: 19.10.2017 SanA/06/2017
Herr Blesene
erkundigt sich, ob das Graffiti-Kunstwerk an der Fassade des Objektes Burgstraße
45 (Optik Lenk) zulässig sei.
Herr Völker
(Fachdienstleiter Planung) erklärt, dass ihm die neue Fassadengestaltung noch
nicht bekannt sei. Ob hierdurch gegen die Gestaltungsempfehlungen für die
historische Altstadt Aurich bzw. gegen Ensembleschutz verstoßen werde, wird
aber von der Verwaltung geprüft.