Herr Blesene erkundigt sich, ob das Graffiti-Kunstwerk an der Fassade des Objektes Burgstraße 45 (Optik Lenk) zulässig sei.

 

Herr Völker (Fachdienstleiter Planung) erklärt, dass ihm die neue Fassadengestaltung noch nicht bekannt sei. Ob hierdurch gegen die Gestaltungsempfehlungen für die historische Altstadt Aurich bzw. gegen Ensembleschutz verstoßen werde, wird aber von der Verwaltung geprüft.