Im Hinblick auf den freigegebenen Beidrichtungsverkehr auf dem Georgswall (sechsmonatige Probephase) erkundigt sich Herr Kranz, ob der provisorische Gehweg in Höhe Pingelhuus in seiner jetzigen Form tatsächlich so erforderlich sei. Im östlichen Bereich des Georgswalls sei ein solcher separater Gehweg nicht notwendig.

 

Herr Heinze (Stadtrat) erläutert, dass im östlichen Bereich des Georgswalls die Straße breiter sei als in Höhe Pingelhuus. Ferner sei die Lösung u. a. mit der unteren Verkehrsbehörde abgestimmt und aus Sicherheitsgründen erforderlich.

 

Herr Heinze verlässt die Sitzung.