Sitzung: 23.11.2017 SanA/07/2017
Im Hinblick
auf den freigegebenen Beidrichtungsverkehr auf dem Georgswall (sechsmonatige Probephase)
erkundigt sich Herr Kranz, ob der provisorische Gehweg in Höhe Pingelhuus in
seiner jetzigen Form tatsächlich so erforderlich sei. Im östlichen Bereich des
Georgswalls sei ein solcher separater Gehweg nicht notwendig.
Herr Heinze
(Stadtrat) erläutert, dass im östlichen Bereich des Georgswalls die Straße
breiter sei als in Höhe Pingelhuus. Ferner sei die Lösung u. a. mit der unteren
Verkehrsbehörde abgestimmt und aus Sicherheitsgründen erforderlich.
Herr Heinze
verlässt die Sitzung.