Empfehlungsbeschluss:
Die Stadt Aurich schließt mit der Sethe-Stiftung einen
Erbbauvertrag (Entwurf in der Anlage) für die noch zu vermessene Teilfläche der
Stiftsmühle Aurich (Oldersumer Str. 28, 26603 Aurich), für die Laufzeit von 99
Jahren ab.
Die Stadt Aurich verpflichtet sich das auf dem Erbbaugrundstück
vorhandene denkmalgeschützte Gebäude, die Stiftsmühle Aurich (Baujahr ca.
1858), in technisch und baulich gutem
Zustand zu erhalten.
Die Stadt Aurich wird
den vorhandenen Schaden (Drehkranz und Kappe) fachgerecht instand setzen
(Gutachten über den Schaden und Details sind in der Vorlage 17/218 zu finden).
Die Vermarktung der Stiftsmühle wird durch den
Verkehrsverein Aurich übernommen. Hierfür wird dem VV ein Betrag in Höhe von
jährlich 18.000 € gezahlt. Im ersten Jahr wird zusätzlich ein Betrag in Höhe
von 5.000 € für die Erstellung der
Konzeption, neuer Flyer und Internetauftritt. Einnahmen aus Eintrittsgeldern können zum
jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beziffert werden und werden gegengerechnet.