Sitzung: 10.04.2018 ORAUR/22/2018
Beschluss: ohne Änderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 18/017
Herr Gentsch macht auf die Stellungnahme des
BUND (Seite 6, Nr. 12 der Abwägungen der Anregungen und Bedenken) zum Schutz
des Baumbestandes aufmerksam. Der BUND kritisiert hierbei, dass die meisten der
dort stehenden Bäume als im Hinblick auf die Baumschutzsatzung ungeschützter
und geschädigter Baumbestand eingestuft wurden und folglich im Zuge der
Baumaßnahme gefällt werden dürfen. Herr Gentsch schlussfolgert daraus, dass der
Baumschutz bei der Stadt Aurich einen geringen Stellenwert zu haben scheint.
Herr Völker erklärt, dass der Baumschutz durchaus einen hohen Stellenwert habe,
hier aber unter Abwägung aller Belange das Bauvorhaben Vorrang habe. Es würden
aber selbstverständlich nicht willkürlich Bäume gefällt.
Nach kurzer Aussprache stimmt der Ortsrat über
die Vorlage ab.
Empfehlungsbeschluss:
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Die Abwägungen der zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
343 – Fockenbollwerkstraße/Wanderweg-, eingegangenen Stellungnahmen, gemäß
Anlage,
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die Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 343
–Fockenbollwerkstraße/Wanderweg-, im laufenden Verfahren gem. § 4a Abs. 3 Satz
4 des Baugesetzbuches,
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der Bebauungsplan Nr. 343
–Fockenbollwerkstraße/Wanderweg, inklusive der dazugehörigen Begründung und der
örtlichen Bauvorschriften nach § 84 NBauO, als Satzung,
werden beschlossen.
Sämtliche Anlagen sind Bestandteil dieser Beschlüsse.