Herr Gentsch macht auf die Stellungnahme des BUND (Seite 6, Nr. 12 der Abwägungen der Anregungen und Bedenken) zum Schutz des Baumbestandes aufmerksam. Der BUND kritisiert hierbei, dass die meisten der dort stehenden Bäume als im Hinblick auf die Baumschutzsatzung ungeschützter und geschädigter Baumbestand eingestuft wurden und folglich im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden dürfen. Herr Gentsch schlussfolgert daraus, dass der Baumschutz bei der Stadt Aurich einen geringen Stellenwert zu haben scheint. Herr Völker erklärt, dass der Baumschutz durchaus einen hohen Stellenwert habe, hier aber unter Abwägung aller Belange das Bauvorhaben Vorrang habe. Es würden aber selbstverständlich nicht willkürlich Bäume gefällt.

Nach kurzer Aussprache stimmt der Ortsrat über die Vorlage ab.

 

Empfehlungsbeschluss:

 

-          Die Abwägungen der zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 343 – Fockenbollwerkstraße/Wanderweg-, eingegangenen Stellungnahmen, gemäß Anlage,

-          die Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 343 –Fockenbollwerkstraße/Wanderweg-, im laufenden Verfahren gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 des Baugesetzbuches, 

-          der Bebauungsplan Nr. 343 –Fockenbollwerkstraße/Wanderweg, inklusive der dazugehörigen Begründung und der örtlichen Bauvorschriften nach § 84 NBauO, als Satzung,

werden beschlossen.

Sämtliche Anlagen sind Bestandteil dieser Beschlüsse.