Sitzung: 12.04.2018 SanA/09/2018
Beschluss: ohne Änderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: 18/001
Herr Bargmann
geht kurz auf die Vorlage 18/001 (Befreiung von Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 173) ein.
Frau Altmann
und Herr Siebolds kritisieren, dass zu viel Fläche versiegelt werde. Sie
plädieren für mehr Grün. Frau Krantz weist daraufhin, dass die versiegelte
Fläche nach Umsetzung der Planungen in dem Quartier sogar reduziert werde.
Herr Siebolds merkt an,
dass er die Anbindung von der Kleinen Mühlewallstraße (ZOB) als gefährlich
ansehe, da es sich nur um eine kurze und enge Straße handle, über die vor allem
viele Busse fahren.
Beschluss:
1.
Der
Befreiung von der Festsetzung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 173, § 6:
„Garagen sind nur in Form von Tiefgaragen zulässig. Stellplätze sind
unzulässig.“ für die ebenerdig geplanten Bewohnerstellplätze und
2.
der
Ausnahmeregelung gemäß § 7 (3) BauGB bezüglich der Wohnungen im Erdgeschoss im
Bereich der Wallstraße
werden
zugestimmt.
Die Anlage
ist Bestandteil des Beschlusses.