Beschluss: ohne Änderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Herr Bargmann geht kurz auf die Vorlage 18/001 (Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 173) ein.

 

Frau Altmann und Herr Siebolds kritisieren, dass zu viel Fläche versiegelt werde. Sie plädieren für mehr Grün. Frau Krantz weist daraufhin, dass die versiegelte Fläche nach Umsetzung der Planungen in dem Quartier sogar reduziert werde.

 

Herr Siebolds merkt an, dass er die Anbindung von der Kleinen Mühlewallstraße (ZOB) als gefährlich ansehe, da es sich nur um eine kurze und enge Straße handle, über die vor allem viele Busse fahren.

 

Beschluss:

 

1.    Der Befreiung von der Festsetzung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 173, § 6: „Garagen sind nur in Form von Tiefgaragen zulässig. Stellplätze sind unzulässig.“ für die ebenerdig geplanten Bewohnerstellplätze und

 

2.    der Ausnahmeregelung gemäß § 7 (3) BauGB bezüglich der Wohnungen im Erdgeschoss im Bereich der Wallstraße

 

werden zugestimmt.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.