Sitzung: 12.04.2018 SanA/09/2018
Frau
Krantz gibt einen Sachstand zur Fortführung der Altstadtsanierung. Sie
informiert den Ausschuss darüber, dass das allgemeine Förderprogramm für das
Sanierungsgebiet Ende 2022 endgültig ausläuft.
Bis spätestens Ende 2022
müsse laut der Stadtbaurätin eine Schlussabrechnung mit dem Land erfolgt sein.
Die letzten Rechnungen müssten demnach bis Anfang 2022 dem Land vorliegen,
damit diese noch geprüft und berücksichtigt werden können. Dies setze wiederum
voraus, dass die noch ausstehenden Maßnahmen in der Altstadtsanierung früher
fertiggestellt werden als ursprünglich geplant. Die Umsetzung aller Maßnahmen
sei in diesem Zeitraum jedoch nicht mehr möglich.
Frau Krantz stellt den
Ausschussmitgliedern daraufhin eine Übersicht vor, in denen die bereits
erledigten, die voraussichtlich noch realisierbaren sowie die nicht mehr
umsetzbaren Sanierungsprojekte dargestellt sind.
Nach Aussage der
Stadtbaurätin müsse von der Politik in den kommenden Wochen entschieden werden,
welche Maßnahmen noch bis 2022 umgesetzt werden sollten. Sie macht deutlich, dass
hierbei vor allem die Beseitigung wesentlicher, städtebaulicher Missstände zu
berücksichtigen seien. Sollten die wesentlichen Maßnahmen der Sanierung bis
2022 nicht erreicht werden, müssten beispielsweise nicht genutzte Fördergelder
zurückgegeben werden. Ebenfalls hätte dies Auswirkungen auf den
sanierungsbedingten Mehrwert.
Frau Altmann erkundigt
sich, wie es konkret weitergehen solle bzw. wie es um die finanzielle Situation
stehe.
Frau Krantz erläutert,
dass die Stadt auf verschiedene finanzielle Mittel zurückgreifen könne.
Zunächst stehen der
Stadt für die Umsetzung der Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung, die bis Ende
2021 verbraucht sein sollten.
Weiterhin müsse die
Stadt zeitnah die Grundstücke, welche sie mit Fördermittel erworben habe, wieder
veräußern, damit die daraus resultierenden Einnahmen im Sanierungsgebiet für
Maßnahmen noch eingesetzt werden können. Sollten die entsprechenden Grundstücke
bis 2022 nicht ihrem Sanierungszweck zugeführt sein, müsste die Stadt die für
den Erwerb der Grundstücke genutzten Fördermittel wieder zurückzahlen.
Ferner sei noch der
sanierungsbedingte Mehrwert abzuschöpfen. Dies sollte ebenfalls zeitnah
erfolgen. Während der Sanierungszeit könne das Geld noch eingesetzt werden.
Danach müssten die Gelder größtenteils an das Land abgeführt werden.
Frau Krantz sichert zu,
dass es zu den bisherigen Punkten noch eine Vorlage geben werde. Außerdem weist
sie daraufhin, dass die private Modernisierung noch dieses Jahr enden sollte, damit
die jeweiligen Maßnahmen bis Ende 2021 noch rechtzeitig abgeschlossen werden
können.
Herr Rokicki gibt zu
bedenken, dass angesichts der Haushaltslage vermutlich viele Projekte nicht
mehr umsetzbar seien. Bereits im Vorjahr seien wegen fehlender Mittel im
Haushalt mehrere Maßnahmen verschoben worden.
Frau Krantz macht
deutlich, dass die aktuelle Situation eine andere sei als im Vorjahr. Die Stadt
könne neben den Fördergeldern auch Gelder aus Grundstücksverkäufen sowie aus
der Abschöpfung des sanierungsbedingten Mehrwertes einsetzen.
Herr Siebolds erwartet
von der Verwaltung eine ausführlichere Übersicht. Er möchte wissen, was die
einzelnen Maßnahmen noch kosten.
Herr Meyerholz bittet
darum, dass die Übersicht mit den Maßnahmen aus der Präsentation der Politik
zur Verfügung gestellt werde, damit sich diese ausführlich damit beschäftigen
könne. Ferner spricht er sich gegen die Neupflasterungspläne der Fußgängerzone
aus. Aus seiner Sicht sei der Marktplatz wichtiger.
Frau Schapp merkt an,
dass es Ziel sein müsse, die Innenstadt interessanter für Kaufleute und Kunden zu
machen. Hierbei zähle nicht unbedingt das Pflaster der Fußgängerzone sondern
vielmehr die sonstige Ausstattung und Gestaltung der Fußgängerzone.
Herr Meyerholz macht
deutlich, dass der sanierungsbedingte Mehrwert nicht vorzeitig abgeschöpft
werden dürfe, wenn bestimmte Maßnahmen noch nicht umgesetzt seien.
Herr Bargmann bittet die
Verwaltung darum, der Politik kurzfristig die Übersicht mit den Maßnahmen aus
der Präsentation zur Verfügung zu stellen sowie die Erstellung einer
entsprechenden Vorlage zu diesem Thema zur nächsten Sitzung.