Frau Krantz gibt einen Sachstand zur Fortführung der Altstadtsanierung. Sie informiert den Ausschuss darüber, dass das allgemeine Förderprogramm für das Sanierungsgebiet Ende 2022 endgültig ausläuft.

 

Bis spätestens Ende 2022 müsse laut der Stadtbaurätin eine Schlussabrechnung mit dem Land erfolgt sein. Die letzten Rechnungen müssten demnach bis Anfang 2022 dem Land vorliegen, damit diese noch geprüft und berücksichtigt werden können. Dies setze wiederum voraus, dass die noch ausstehenden Maßnahmen in der Altstadtsanierung früher fertiggestellt werden als ursprünglich geplant. Die Umsetzung aller Maßnahmen sei in diesem Zeitraum jedoch nicht mehr möglich.

 

Frau Krantz stellt den Ausschussmitgliedern daraufhin eine Übersicht vor, in denen die bereits erledigten, die voraussichtlich noch realisierbaren sowie die nicht mehr umsetzbaren Sanierungsprojekte dargestellt sind.

 

Nach Aussage der Stadtbaurätin müsse von der Politik in den kommenden Wochen entschieden werden, welche Maßnahmen noch bis 2022 umgesetzt werden sollten. Sie macht deutlich, dass hierbei vor allem die Beseitigung wesentlicher, städtebaulicher Missstände zu berücksichtigen seien. Sollten die wesentlichen Maßnahmen der Sanierung bis 2022 nicht erreicht werden, müssten beispielsweise nicht genutzte Fördergelder zurückgegeben werden. Ebenfalls hätte dies Auswirkungen auf den sanierungsbedingten Mehrwert.

 

Frau Altmann erkundigt sich, wie es konkret weitergehen solle bzw. wie es um die finanzielle Situation stehe.

 

Frau Krantz erläutert, dass die Stadt auf verschiedene finanzielle Mittel zurückgreifen könne.

 

Zunächst stehen der Stadt für die Umsetzung der Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung, die bis Ende 2021 verbraucht sein sollten.

 

Weiterhin müsse die Stadt zeitnah die Grundstücke, welche sie mit Fördermittel erworben habe, wieder veräußern, damit die daraus resultierenden Einnahmen im Sanierungsgebiet für Maßnahmen noch eingesetzt werden können. Sollten die entsprechenden Grundstücke bis 2022 nicht ihrem Sanierungszweck zugeführt sein, müsste die Stadt die für den Erwerb der Grundstücke genutzten Fördermittel wieder zurückzahlen.

 

Ferner sei noch der sanierungsbedingte Mehrwert abzuschöpfen. Dies sollte ebenfalls zeitnah erfolgen. Während der Sanierungszeit könne das Geld noch eingesetzt werden. Danach müssten die Gelder größtenteils an das Land abgeführt werden.

 

Frau Krantz sichert zu, dass es zu den bisherigen Punkten noch eine Vorlage geben werde. Außerdem weist sie daraufhin, dass die private Modernisierung noch dieses Jahr enden sollte, damit die jeweiligen Maßnahmen bis Ende 2021 noch rechtzeitig abgeschlossen werden können.

 

Herr Rokicki gibt zu bedenken, dass angesichts der Haushaltslage vermutlich viele Projekte nicht mehr umsetzbar seien. Bereits im Vorjahr seien wegen fehlender Mittel im Haushalt mehrere Maßnahmen verschoben worden.

 

Frau Krantz macht deutlich, dass die aktuelle Situation eine andere sei als im Vorjahr. Die Stadt könne neben den Fördergeldern auch Gelder aus Grundstücksverkäufen sowie aus der Abschöpfung des sanierungsbedingten Mehrwertes einsetzen.

 

Herr Siebolds erwartet von der Verwaltung eine ausführlichere Übersicht. Er möchte wissen, was die einzelnen Maßnahmen noch kosten.

 

Herr Meyerholz bittet darum, dass die Übersicht mit den Maßnahmen aus der Präsentation der Politik zur Verfügung gestellt werde, damit sich diese ausführlich damit beschäftigen könne. Ferner spricht er sich gegen die Neupflasterungspläne der Fußgängerzone aus. Aus seiner Sicht sei der Marktplatz wichtiger.

 

Frau Schapp merkt an, dass es Ziel sein müsse, die Innenstadt interessanter für Kaufleute und Kunden zu machen. Hierbei zähle nicht unbedingt das Pflaster der Fußgängerzone sondern vielmehr die sonstige Ausstattung und Gestaltung der Fußgängerzone.

 

Herr Meyerholz macht deutlich, dass der sanierungsbedingte Mehrwert nicht vorzeitig abgeschöpft werden dürfe, wenn bestimmte Maßnahmen noch nicht umgesetzt seien.

 

Herr Bargmann bittet die Verwaltung darum, der Politik kurzfristig die Übersicht mit den Maßnahmen aus der Präsentation zur Verfügung zu stellen sowie die Erstellung einer entsprechenden Vorlage zu diesem Thema zur nächsten Sitzung.