Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aurich
beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Aurich
über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) und des Kostentarifes zu § 5 dieser Satzung.