Beschlussvorschlag: 

 

Der Rat der Stadt Aurich beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Aurich über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) und des Kostentarifes zu § 5 dieser Satzung.