Empfehlungsbeschluss:
- Die Annahme von Modernisierungsanfragen mit Abschluss eines Voruntersuchungsvertrages wird auf den Zeitraum bis zum 31.12.2018 begrenzt ,
- der mögliche Abschluss eines Modernisierungsvertrages wird auf den Zeitraum bis zum 30.06.2019 begrenzt,
- die Durchführung
der Modernisierungsmaßnahmen ist bis zum 31.12.2020 abzuschließen,
- bei der Annahme neuer
Modernisierungsvorhaben sind ausschließlich die dargestellten Gebäude in
der Karte (Anlage 1: Prioritäten)zu berücksichtigen,
- das Haushaltsbudget für die Jahre 2018 bis
2021 wird auf gesamt 300.000,00€ begrenzt.
Eine Abweichung ist nur durch gesonderten Beschluss möglich.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.