Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bemessungsgrundlage
für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren vom Frontmetermaßstab auf den
Flächenmaßstab zu ändern und eine novellierte Straßenreinigungssatzung inkl.
überarbeitetem Straßenverzeichnis für eine Beschlussfassung vorzubereiten.