Beschluss: einstimmig ohne Änderung beschlossen

Beschlussvorschlag: 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren vom Frontmetermaßstab auf den Flächenmaßstab zu ändern und eine novellierte Straßenreinigungssatzung inkl. überarbeitetem Straßenverzeichnis für eine Beschlussfassung vorzubereiten.