Die Umbenennung des bestehenden
Sanierungsausschusses in „Sanierungs- und Konversionsausschuss“,
die Erhöhung der Ausschussmitglieder auf insgesamt
13 stimmberechtigte Mitglieder(§ 71 Abs. 2 NKomVG),
der Feststellungsbeschluss über die Ausschussbesetzung
gem. § 71 Abs. 5 NKomVG (nach Mitteilung der jeweiligen Vertreterinnen und
Vertreter im Ausschuss durch die Fraktionen und Gruppen),
die Behandlung der Themen „Altstadtsanierung“ und
„Konversion Blücher-Kaserne“ im Sanierungs- und Konversionsausschuss