Beschluss:
- Die Umbenennung des bestehenden
Sanierungsausschusses in „Sanierungs- und Konversionsausschuss“,
- die Erhöhung der Ausschussmitglieder auf insgesamt
13 stimmberechtigte Mitglieder
(§ 71 Abs. 2 NKomVG),
- der Feststellungsbeschluss über die Ausschussbesetzung
gem. § 71 Abs. 5 NKomVG (nach Mitteilung der jeweiligen Vertreterinnen und
Vertreter im Ausschuss durch die Fraktionen und Gruppen),
- die Behandlung der Themen „Altstadtsanierung“ und
„Konversion Blücher-Kaserne“ im Sanierungs- und Konversionsausschuss
werden
beschlossen.