TOP Ö 10: Einrichtung eines Sanierungs- und Konversionsausschusses

Beschluss: einstimmig ohne Änderung beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Umbenennung des bestehenden Sanierungsausschusses in „Sanierungs- und Konversionsausschuss“,
  2. die Erhöhung der Ausschussmitglieder auf insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder     (§ 71 Abs. 2 NKomVG),
  3. der Feststellungsbeschluss über die Ausschussbesetzung gem. § 71 Abs. 5 NKomVG (nach Mitteilung der jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter im Ausschuss durch die Fraktionen und Gruppen),
  4. die Behandlung der Themen „Altstadtsanierung“ und „Konversion Blücher-Kaserne“ im Sanierungs- und Konversionsausschuss

 

werden beschlossen.