Empfehlungsbeschluss: 

 

Die Veränderungen im Ergebnishaushalt 2018 ff. gem.  Anlagen 1 und 2 werden als Grundlage für den Ergebnishaushalt der Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe für den Planungszeitraum 2018 – 2021 im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2018 beschlossen.