Empfehlungsbeschluss:
Die Veränderungen
im Ergebnishaushalt 2018 ff. gem. Anlagen 1 und 2 werden als Grundlage
für den Ergebnishaushalt der Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe für den
Planungszeitraum 2018 – 2021 im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2018
beschlossen.