Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Bargmann eröffnet den Tagesordnungspunkt 7 und berichtet kurz über die Arbeit der im Sommer dieses Jahres gegründeten Arbeitsgruppe „Markthalle“. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sind in der Vorlage 18/222 zusammengefasst worden. Er macht deutlich, dass die Arbeitsgruppe noch nichts entschieden bzw. beschlossen habe.

 

Für den weiteren Ablauf schlägt der Vorsitzende vor, den Tagesordnungspunkt wie folgt in drei Bereiche aufzuteilen:

 

1.    Einschätzungen/Standpunkte der einzelnen Interessengruppen sowie der Politik zum Thema Erhalt bzw. Abriss der Markthalle (Pro und Kontra)

 

2.    Konzepte/Ideen für die weitere Vorgehensweise (in Bezug auf Erhalt und Abriss)

 

3.    Beschlussformulierung

 

Im Rahmen des ersten Punktes wird zunächst den einzelnen Interessengruppen das Wort erteilt.

 

Aus den Berichten des Auricher Verkehrsvereins, des kaufmännischen Vereins, der Marktbeschicker sowie den Gastronomen wird deutlich, dass es kein einheitliches Meinungsbild zum Erhalt bzw. Abriss der Markthalle gibt.

 

Herr Samuels von der Betreibergesellschaft der Markthalle spricht sich hingegen für den Erhalt aus. Er berichtet, dass die Markthalle vor über 20 Jahren zur Belebung des Marktplatzes errichtet worden sei. Nach seiner Aussage kämen täglich ca. 900 Kunden in die Halle.

 

Im Anschluss folgen die Aussagen aus der Politik. Die Vertreter der CDU/FDP, SPD/GAP sowie der AWG sprechen sich klar für den Erhalt der Markthalle aus.

 

Aus Sicht der CDU/FDP müsse die Markthalle aber vom Erscheinungsbild überarbeitet werden. Die SPD/GAP plädiert u. a. noch für oberirdische Toiletten, die Ansiedlung weiterer Anbieter sowie die Anwendung der Gestaltungssatzung auf dem Marktplatz. Sie sei zudem gegen eine kostenlose Vermietung. Ferner spricht sich die Mehrheit dafür aus, einen Bebauungsplan für die Markthalle aufzustellen bzw. ein Interessenbekundungs- oder Ausschreibungsverfahren über die Betreibung durchzuführen.

 

Herr Siebolds von den Linken ist gegen den Erhalt. Aus seiner Sicht sei die Versorgungs-funktion nicht so bedeutend wie von vielen dargestellt. Die Markthalle habe zudem kein Alleinstellungsmerkmal, es zerstöre die Optik des Marktplatzes und unterbreche die Sichtbeziehung zwischen dem nördlichen und südlichen Bereich des Marktplatzes.

 

Die Grünen hingegen zeigen sich noch unentschlossen. Unter anderem, weil die Frage nach der Wirtschaftlichkeit noch nicht geklärt sei. Aus Sicht von Frau Altmann sei es fraglich, ob sich die Markthalle finanziell selber tragen könne. Sie vermisse zudem ein konkretes Konzept von der Betreibergesellschaft. Auch dürfe im Zusammenhang mit der Diskussion über den Erhalt bzw. Abriss der Wochenmarkt nicht vergessen werden.

 

Herr Schulze vom Ortsrat Kernstadt teilt mit, dass er für den Erhalt der Markthalle sei. Sie trage eindeutig zur Belebung bei. Bei einem Abriss bestünde aus seiner Sicht die Gefahr, dass der Marktplatz als Parkplatzfläche genutzt werde.

 

Im Anschluss an die einzelnen Wortmeldungen leitet Herr Bargmann den zweiten Teil des TOP ein. In diesem gehe es um das weitere Vorgehen. Sowohl im Falle des Erhalts als auch des Abbruchs.

 

Herr Lorenz (Betreibergesellschaft) erklärt, dass man für weitere 15 bis 20 Jahre weiter-machen wolle. Man habe in der Markthalle eine erfolgreiche Gastronomie etabliert, mit der auch weitergeplant werde. Es ist vorgesehen, die Markthalle grundlegend zu sanieren und zu modernisieren, eine neue Flächenaufteilung vorzunehmen und weitere, neue Mieter zu finden. Die im südlichen Außenbereich errichtete Kogge soll zurückgebaut und stattdessen eine teilweise Einfriedung vorgenommen werden. Am Gerüst bzw. an der Konstruktion selbst könne nicht viel geändert werden. Lediglich an der Farbe bzw. Gestaltung. Eine Öffnung des nördlichen Bereichs der Halle lehnen die Betreiber grundsätzlich ab.

 

Herr Samuels ergänzt, dass die Markthalle im Gegensatz zur herrschenden Meinung lediglich eine Fläche von ca. 760 qm habe, wovon wiederum nur etwa 570 qm Verkaufsfläche sei. Weiterhin betont er die Wichtigkeit einer Entscheidung, da derzeit immer mehr Mitarbeiter/Angestellte die Markthalle verlassen würden.

 

Im Anschluss übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Kuiper (Erster Stadtrat). Dieser berichtet kurz über die Arbeitsgruppe „Markthalle“ und lobt in diesem Zusammenhang auch die bisherige Zusammenarbeit mit den Interessengruppen.

 

Aus seiner Sicht gebe es mehrere wichtige Fragen bzw. Punkte, die geklärt werden müssten. Zum einen, ob im Falle des Erhalts der Markthalle ein Konsens gefunden werden könne mit den Argumenten bzw. Vorteilen, die für einen Abbruch sprechen. Diese beziehen sich beispielsweise auf den zusätzlichen Platz, der für den Wochenmarkt und für Veranstaltungen entstünde. Weiterhin sei zu klären, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Betracht käme. Und ob ein Interessenbekundungsverfahren angebracht sei. Außerdem müsse auch die weitere Vorgehensweise sowie Nutzung im Falle eines Abbruchs bedacht werden. Welche Kosten und Aufgaben dann auf die Stadt zukämen.

 

Herr Kranz merkt an, dass bei einem neuen Konzept auch die Tiefgarage berücksichtigt werde müsse. Aus seiner Sicht seien Abendveranstaltungen unumgänglich, wenn man die Markthalle bzw. die Innenstadt attraktiver machen wolle. Und hierzu müssten auch die Öffnungszeiten der Tiefgarage verlängert werden.

 

Herr Siebolds kritisiert, dass das jetzige Konzept der Betreiber weniger Inhalt habe als die Vorschläge von vor etwa einem Jahr. Es werde beispielsweise nur von neuer Farbe, anderer Aufteilung und einigen neuen Mietern gesprochen.

 

Herr Bargmann bittet den anwesenden Rechtsanwalt Herrn Wedewardt (Kanzlei Winterhoff/ Buss) um eine kurze, rechtliche Einschätzung. Herr Wedewardt erklärt, dass eine reine Vermietung vergaberechtlich unproblematisch sei. Problematisch werde es jedoch, wenn die Stadt mit der Betreibergesellschaft konkrete Regelungen vereinbaren würde. Dann wäre ein Vergabeverfahren notwendig. Im vorliegenden Fall käme auch ein Interessenbekundungs-verfahren in Betracht. Hierfür sei aber die Formulierung von Rahmenbedingungen empfehlenswert, um im Hinblick auf die zukünftige Nutzung konkrete Ergebnisse zu erhalten. Diese Rahmenbedingungen könnten durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes festgelegt werden.

 

Herr Gossel erkundigt sich, wer im Falle eines Interessenbekundungsverfahrens die späteren Kosten des Umbaus trägt. Die Stadt oder der Investor.

 

Herr Wedewardt erklärt, dass dies die Stadt vorgeben könne.

 

Frau Jakob bittet im Anschluss um die Beantwortung verschiedener Fragen. Unter anderem, ob die Gastronomen ein neues Konzept zur Markthalle unterstützen würden und ob es möglich sei, einen Teil des Wochenmarktes in die Markthalle zu integrieren.

 

Zur ersten Frage erklärt Herr Fecht (Gastronom),  dass bisher nur allgemein über das Thema gesprochen  worden sei. Wenn es aber ein konkretes Signal gebe, seien sie gerne unterstützend dabei. Sie würden ein gastronomisches Konzept vorziehen, welches u. a. auch längere Öffnungszeiten und verschiedene Veranstaltungen vorsehen würde.

 

Aus Sicht der Marktbeschicker sei eine teilweise Integration des Marktes in die Markthalle nicht sinnvoll. Da der Markt nur an drei Tagen stattfinde, würde dies an den übrigen Tagen der Woche zu Leerständen in der Markthalle führen, die nur schwer zu kompensieren seien.

 

Frau Altmann weist daraufhin, dass es in der Fußgängerzone der Stadt Leerstände gebe, in die die Mieter der Markthalle im Falle eines Abbruchs einziehen könnten. Außerdem möchte sie wissen, was passiert, wenn ein Interessenbekundungsverfahren kein Ergebnis erzielen würde. Müsse dann die Stadt einspringen.

 

Herr Kranz macht deutlich, dass dann immer noch die jetzige Betreibergesellschaft vorhanden sei. Deshalb sei es wichtig, ein seriöses Konzept zu erarbeiten.

 

Frau Hartmann-Seibt stellt fest, dass die Mehrheit für den Erhalt der Markthalle sei. Die Politik erwarte jedoch ein konkreteres Konzept, als es bisher von der Betreibergesellschaft vorgestellt worden sei. Sie möchte daher wissen, wie die Betreibergesellschaft zu der bisherigen Diskussion stehe.

 

Herr Samuels teilt mit, dass die Betreibergesellschaft weiterhin für den Erhalt und auch den Umbau sei. Entweder saniert die Stadt auf eigene Kosten und dies werde auf die Miete umgelegt. Oder die Betreibergesellschaft saniert und die Kosten würden in der Miete berücksichtigt. Er betont außerdem, dass die Betreibergesellschaft die Sanierung günstiger durchführen könne als die Stadt.

 

Herr Kuiper fasst die einzelnen Äußerungen noch einmal zusammen und erklärt die weiteren Möglichkeiten für die Politik. Bei einer politischen Mehrheit könne ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Bis Ende November diesen Jahres sei ein Aufstellungsbeschluss denk-bar. Dies wäre zugleich auch ein positives Signal für die Betreibergesellschaft. Wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst werde, könne der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren bis etwa Ende Mai 2019 fertiggestellt werden. In diesem Plan können bestimmte Festsetzungen/Vorgaben geregelt bzw. ausgeschlossen werden. Parallel zu diesem Verfahren sei die Erarbeitung eines Konzeptes möglich, wie man den restlichen Marktplatz, die umliegenden Straßen und den Georgswall beleben könne. Ebenfalls denkbar sei im Anschluss an das Bauleitplanverfahren die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren.

 

Herr Kötting möchte wissen, weshalb ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, wenn im Anschluss ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werde.

 

Herr Wedewardt erklärt, dass das Interessenbekundungsverfahren u. a. der Findung weiterer Betreiber und Angebote diene. Mithilfe des vorher aufgestellten Bebauungsplanes werde ein gewisser Rahmen vorgegeben.

 

Aus Sicht von Herrn Kötting hätte diese Vorgehensweise kein positives Signal für die jetzigen Betreiber. Sie könnten im Rahmen des anschließenden Interessenbekundungs-verfahrens ausscheiden.

 

Herr Kuiper macht deutlich, dass ein Interessenbekundungsverfahren auch parallel zum Bauleitplanverfahren laufen könne. Letztlich entscheide dies die Politik.

 

Aus Sicht von Herrn Siebolds sei ein Bebauungsplan nicht erforderlich, wenn sich die Stadt für ein Interessenbekundungsverfahren ausspreche.

 

Herr Kranz wiederum unterstützt die vorgestellte Vorgehensweise des Ersten Stadtrates und ergänzt, dass auch außerhalb des vorgesehenen Verfahrens vorgebrachte Ideen/Konzepte (z. B. aus der Bevölkerung) zu berücksichtigen seien. Es müsse etwas Sinnvolles für die Zukunft geschaffen werden.

 

Mit einer kurzen Zusammenfassung schließt der Vorsitzende den zweiten Teil und geht zum letzten Punkt des TOP 7 über, wo es um die Formulierung eines Beschlussvorschlages geht.

 

Herr Kötting merkt an, dass hier nicht nur über das weitere Vorgehen sondern auch über den Erhalt der Markthalle abgestimmt werden müsse.

 

Herr Kuiper wird in diesem Zusammenhang vom Vorsitzenden gebeten, einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu formulieren.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Erhalt der Markthalle sowie

 

2.    der kurzfristige Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes bis Ende Nov. 2018,

 

3.    die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren, welches parallel zum Bauleitplanverfahren verläuft und

 

4.    die Erstellung eines ergänzenden Konzeptes zur Belebung des restlichen Marktplatzes, der umliegenden Straßen sowie des Georgswalls unter Berücksichtigung der Ideen/ Vorschläge der einzelnen Interessengruppen

werden beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 1:

 

Der Beschlussvorschlag wird bei 11 Ja-Stimmen zu zwei Nein-Stimmen beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 2 bis 4:

 

Der Beschlussvorschlag wird bei 9 Ja-Stimmen zu drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.