Empfehlungsbeschluss:
- Die Konkretisierung der
Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung
und
- die Anpassung des
Flächennutzungsplanes im Wege der
Berichtigung (§ 13a, Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch)
werden beschlossen.
Die Anlagen
der Beschlussvorlage 15/002/1 sind Bestandteil der Beschlüsse.