Empfehlungsbeschluss:
Der beiliegende Entwurf des Lärmaktionsplanes wird für einen Monat
öffentlich ausgelegt. Die beiliegenden Anlagen sind Bestandteil des
Beschlusses.
Ergänzung:
Der Ortsrat Walle empfiehlt, dass die Auswirkung der
geplanten Ortsumgehung B210n gem. der aktuellen Planung mit in den Lärmaktionsplan
aufzunehmen.