Beschluss: ohne Änderung empfohlen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Vorsitzende stellt den Ausschussmitgliedern kurz die Vorlage 18/275/1 vor.

 

Herr Siebolds kritisiert, dass die Aufgabenbeschreibung in der Vorlage für mögliche Investoren nicht hinreichend genug definiert sei. Es würden beispielsweise Ausführungen zur Schaffung von (bezahlbarem) Wohnraum oder zur Einhaltung des Denkmalschutzes fehlen. Weiterhin bemängelt er, dass mit dieser Beschlussvorlage bereits einer Vermarktung der Bestandsgebäude zugestimmt werde. Aus seiner Sicht würde man hiermit verfrüht eine wichtige Entscheidung treffen. Es wäre vorteilhafter, wenn die Stadt die Gebäude selbst vermarkten würde.

 

Auch Frau Altmann schließt sich der Kritik an und weist daraufhin, dass es keine großen Unterschiede zur letzten Beschlussvorlage gebe. Nach ihrer Auffassung sei auch diese unzureichend.

 

Herr Rokicki wiederum äußert sich positiv über die Vorlage und macht deutlich, dass sich die Stadt mit einem Interessenbekundungsverfahren nichts verbaue.

 

Die Fachbereichsleiterin macht in einer kurzen Ausführung deutlich, dass die Stadt weiterhin die Planungshoheit habe. Die BImA sei jedoch als Eigentümerin für die Erstellung des konkreten Exposés verantwortlich. Die Stadt könne hier nur empfehlend mitwirken, wobei die BImA jedoch zugesichert habe, sich mit der Stadt in dieser Angelegenheit abzustimmen. Die eingereichten Ergebnisse zum Interessenbekundungsverfahren würden zudem gemeinsam ausgewertet werden.

 

Herr Siebolds merkt an, dass er den Beschluss weiterhin kritisch sehe.

 

Beschlussvorschlag: 

 

Der Rat der Stadt Aurich stimmt der Vermarktung der Bestandsgebäude (blau hervorgehoben) der ehemaligen Blücher-Kaserne mit entsprechenden Grundstücksflächen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.