Sitzung: 29.01.2019 SanKO/05/2019
Beschluss: ohne Änderung empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 18/275/1
Der
Vorsitzende stellt den Ausschussmitgliedern kurz die Vorlage 18/275/1 vor.
Herr
Siebolds kritisiert, dass die Aufgabenbeschreibung in der Vorlage für mögliche
Investoren nicht hinreichend genug definiert sei. Es würden beispielsweise
Ausführungen zur Schaffung von (bezahlbarem) Wohnraum oder zur Einhaltung des
Denkmalschutzes fehlen. Weiterhin bemängelt er, dass mit dieser
Beschlussvorlage bereits einer Vermarktung der Bestandsgebäude zugestimmt werde.
Aus seiner Sicht würde man hiermit verfrüht eine wichtige Entscheidung treffen.
Es wäre vorteilhafter, wenn die Stadt die Gebäude selbst vermarkten würde.
Auch
Frau Altmann schließt sich der Kritik an und weist daraufhin, dass es keine
großen Unterschiede zur letzten Beschlussvorlage gebe. Nach ihrer Auffassung
sei auch diese unzureichend.
Herr
Rokicki wiederum äußert sich positiv über die Vorlage und macht deutlich, dass sich
die Stadt mit einem Interessenbekundungsverfahren nichts verbaue.
Die
Fachbereichsleiterin macht in einer kurzen Ausführung deutlich, dass die Stadt
weiterhin die Planungshoheit habe. Die BImA sei jedoch als Eigentümerin für die
Erstellung des konkreten Exposés verantwortlich. Die Stadt könne hier nur
empfehlend mitwirken, wobei die BImA jedoch zugesichert habe, sich mit der
Stadt in dieser Angelegenheit abzustimmen. Die eingereichten Ergebnisse zum Interessenbekundungsverfahren
würden zudem gemeinsam ausgewertet werden.
Herr
Siebolds merkt an, dass er den Beschluss weiterhin kritisch sehe.
Der Rat der
Stadt Aurich stimmt der Vermarktung der Bestandsgebäude (blau hervorgehoben)
der ehemaligen Blücher-Kaserne mit entsprechenden Grundstücksflächen im Rahmen
eines Interessenbekundungsverfahrens durch die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben zu.
Die Anlage ist
Bestandteil des Beschlusses.