Empfehlungsbeschluss:
Gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG beschließt der Rat der
Stadt Aurich die in der Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Aurich
für das Haushaltsjahr 2019 auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten
Entwurfes des Haushaltsplanes 2019 für den Kernhaushalt und die
Nettoregiebetriebe der Stadt Aurich vom 22.11.2018, einschließlich der
Investitionsprogramme für den Planungszeitraum 2018 bis 2022, zuletzt geändert
auf der Grundlage der 1. Veränderungsliste vom 15.02.2019 (Anlagen 2 bis 4).
Dieser Beschluß umfaßt auch den Stellenplan 2019 einschließlich der
Veränderungen.