Empfehlungsbeschluss:

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG beschließt der Rat der Stadt Aurich die in der Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2019 auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2019 für den Kernhaushalt und die Nettoregiebetriebe der Stadt Aurich vom 22.11.2018, einschließlich der Investitionsprogramme für den Planungszeitraum 2018 bis 2022, zuletzt geändert auf der Grundlage der 1. Veränderungsliste vom 15.02.2019 (Anlagen 2 bis 4). Dieser Beschluß umfaßt auch den Stellenplan 2019 einschließlich der Veränderungen.