Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Richtlinie der Stadt Aurich zur Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenbrandmeister/in“ der Freiwilligen Feuerwehr Aurich.

 

Änderungsbeschluss in der Richtlinie:

 

3.  Die Ernennung zum/zur Ehrenbrandmeister/in setzt mindestens eine Amtszeit von 18 Jahren (3 Amtsperioden) als Ehrenbeamter/in auf Zeit bei der Stadt Aurich im Feuerlöschwesen voraus.