Beschluss:
Der Rat beschließt die Richtlinie der Stadt Aurich zur Verleihung der
Ehrenbezeichnung „Ehrenbrandmeister/in“ der Freiwilligen Feuerwehr Aurich.
Änderungsbeschluss in der Richtlinie:
…
3. Die Ernennung zum/zur „Ehrenbrandmeister/in“ setzt mindestens eine Amtszeit von 18 Jahren
(3 Amtsperioden) als Ehrenbeamter/in auf Zeit bei der Stadt Aurich
im Feuerlöschwesen voraus.