Beschluss
(Änderung in Fettdruck):
Gemäß § 8 Abs. 1 NStrG wird das in der Anlage schwarz schraffiert
dargestellte Teilstück der Gemeindestraße „Osterbusch“ (Gemarkung Sandhorst,
Flur 6, Flurstücke 85/3, 85/4 und 85/5 tlw.) mit Wirkung zum 01.01.2020 auf einer Länge von 140
Metern eingezogen, da diese Fläche für den öffentlichen Verkehr keine
Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Anlage ist Bestandteil dieses
Beschlusses.