Beschluss:
Die Durchführung und
Finanzierung des zweiten Bauabschnittes (Osterstraße 42-44,
Herrichtung/Umbau/Anbau einschließlich Erschließung für die Obergeschosswohnung
42-44) vorbehaltlich der Aufnahme in das Förderprogramm wird beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil des
Beschlusses.