Sitzung: 12.12.2019 Rat/25/2019
Beschluss: ohne Änderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 1
Vorlage: 19/208
Beschluss:
Gemäß § 8 Abs. 1 NStrG wird das in der Anlage schwarz schraffiert
dargestellte Teilstück der Gemeindestraße „Krummlandsweg“ (Gemarkung Wiesens,
Flur 17, Flurstück 31 tlw.) mit Wirkung zum 01.02.2020 auf einer Länge von 105
Metern eingezogen, da diese Fläche für den öffentlichen Verkehr keine
Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.