Beschluss: ohne Änderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Gemäß § 8 Abs. 1 NStrG wird das in der Anlage schwarz schraffiert dargestellte Teilstück der Gemeindestraße „Krummlandsweg“ (Gemarkung Wiesens, Flur 17, Flurstück 31 tlw.) mit Wirkung zum 01.02.2020 auf einer Länge von 105 Metern eingezogen, da diese Fläche für den öffentlichen Verkehr keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.