Sitzung: 12.12.2019 Rat/25/2019
Beschluss: ohne Änderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 9, Enthaltungen: 4
Vorlage: 19/206
Beschluss:
a)
Die Jahresabschlüsse 2018 der Kernverwaltung sowie der
Nettoregiebetriebe Betriebshof, Liegenschafts- und Gebäudemanagement und
Stadtentwässerung werden gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend der Anlagen JA
1 bis JA 4 beschlossen.
b)
Der konsolidierte Gesamtabschluss 2018 der Stadt Aurich
wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage JA 5 beschlossen.
c)
Im Rahmen des Beschlusses über die Jahresabschlüsse 2018
werden nachstehende Beschlüsse gefasst:
Stadt Aurich
Kernverwaltung:
Der
Jahresfehlbetrag 2018 der Kernverwaltung im ordentlichen Ergebnis (‑28.086.618,56
€) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorgetragen und
gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage des
ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der
Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (692.683,00 €) wird gemäß §
110 Abs. 6 i.V.m § 123 Abs. 1 NKomVG in voller Höhe der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
NRB Betriebshof:
Der
Jahresüberschuss 2018 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (29.480,00
€) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt.
Der
Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (59.228,51 €) wird in
voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
NRB
Liegenschafts- u. Gebäudemanagement:
Der
Jahresüberschuss 2018 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (19.985,00
€) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt.
Der
Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (36.396,08 €) wird in
voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
NRB
Stadtentwässerung:
Der
Jahresüberschuss 2018 des NRB STEA im ordentlichen Ergebnis (977.753,49 €) wird
in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der
Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (2.199,00 €) wird in voller
Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
d)
Mit dem Beschluss über die Jahresabschlüsse werden die
im Haushaltsjahr 2018 geleisteten überplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 12) zur
Kenntnis genommen.
e)
Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird die Entlastung des
Bürgermeisters beschlossen.