Sitzung: 28.01.2020 ORAUR/45/2020
Beschluss: ohne Änderung empfohlen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 19/063/1
Empfehlungsbeschluss:
- Gemäß Ratsbeschluss vom
27.06.2019 sollte die Stadt Aurich das Grundstück Kichdorfer Straße 27
nicht verkaufen. Stattdessen sollten andere Optionen einer Nutzung geprüft
werden. Wünschenswert wäre die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum. Auch
eine Nutzung über Erbpacht wäre eine Option.
Dieser Beschluss wird aufgehoben und stattdessen sollen
die unter Punkt 2. und 3. aufgeführten Beschlusspunkte umgesetzt werden
- Die Stadt Aurich verzichtet auf
den Wiederaufbau des Zweifamilienhauses in der Kirchdorfer Straße 27,
26603 Aurich und erhält dafür einen Betrag in Höhe von 170.000,- € von der
Gebäudeversicherung.
- Es wird ein Bieterverfahren für
das Flurstück 79/2, Flur 7, Gemarkung Aurich durchgeführt, mit dem Ziel,
das Flurstück mit aufstehendem Zweifamilienhaus (Kirchdorfer Straße 27)
meistbietend zu veräußern.