Beschluss: ohne Änderung empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Empfehlungsbeschluss:

 

 

  1. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.06.2019 sollte die Stadt Aurich das Grundstück Kichdorfer Straße 27 nicht verkaufen. Stattdessen sollten andere Optionen einer Nutzung geprüft werden. Wünschenswert wäre die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum. Auch eine Nutzung über Erbpacht wäre eine Option.

Dieser Beschluss wird aufgehoben und stattdessen sollen die unter Punkt 2. und 3. aufgeführten Beschlusspunkte umgesetzt werden

  1. Die Stadt Aurich verzichtet auf den Wiederaufbau des Zweifamilienhauses in der Kirchdorfer Straße 27, 26603 Aurich und erhält dafür einen Betrag in Höhe von 170.000,- € von der Gebäudeversicherung.
  2. Es wird ein Bieterverfahren für das Flurstück 79/2, Flur 7, Gemarkung Aurich durchgeführt, mit dem Ziel, das Flurstück mit aufstehendem Zweifamilienhaus (Kirchdorfer Straße 27) meistbietend zu veräußern.