Empfehlungsbeschluss:
- Dem
Antrag auf Verlängerung der Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist vom 30.
Oktober 2019 – Anlage 3; nicht öffentlich – um ein Jahr, mithin bis zum 23.01.2021, das Gewerbegrundstück
im Gewerbegebiet Schirum III – Teil A und B, Flurstück 24/12 der Flur 4
der Gemarkung Schirum betreffend, wir zugestimmt.
- Grundstückseigentümer
bzw. Antragsteller: siehe Angaben in Anlage 2 – nicht öffentlich -.
- Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.