Empfehlungsbeschluss:
Die Satzung über
die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kinderkrippen der
Stadt Aurich (Kinderkrippen-Gebührensatzung) wird wie folgt geändert:
Die Gebühren
werden bei einer 55-stufigen Staffelung des Einkommens proportional zum
Einkommen steigend erhöht.
Nachstehende
Änderungen der Gebührensatzung und Ergänzungen der ausgearbeiteten Tabelle sind
durch die Verwaltung vorzunehmen:
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Das
Einkommen der Großeltern, als Teil der Berechnungsgrundlage für die
Einkommensermittlung, muss aus der neuen Fassung entfernt werden.
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Die
Tabelle muss um die Spalten für die höhere Anzahl der Personen
(Haushaltsangehörige) erweitert werden.
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Einarbeitung
einer Deckelung auf Grundlage der Jahresarbeitsentgeltgrenze der
Krankenversicherungen.