Empfehlungsbeschluss:

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kinderkrippen der Stadt Aurich (Kinderkrippen-Gebührensatzung) wird wie folgt geändert:

Die Gebühren werden bei einer 55-stufigen Staffelung des Einkommens proportional zum Einkommen steigend erhöht.

Nachstehende Änderungen der Gebührensatzung und Ergänzungen der ausgearbeiteten Tabelle sind durch die Verwaltung vorzunehmen:

-       Das Einkommen der Großeltern, als Teil der Berechnungsgrundlage für die Einkommensermittlung, muss aus der neuen Fassung entfernt werden.

-       Die Tabelle muss um die Spalten für die höhere Anzahl der Personen (Haushaltsangehörige) erweitert werden.

-       Einarbeitung einer Deckelung auf Grundlage der Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherungen.