TOP Ö 15: Erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 ( Osterstraße) - Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss

Beschluss: einstimmig ohne Änderung empfohlen

Empfehlungsbeschluss:



  1. Die Aufstellung der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 (Osterstraße) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
  2. Die Auslegung der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 (Osterstraße) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,

werden beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.