TOP Ö 9: Erwerb von Landwirtschaftsflächen zur Erweiterung der Regenrückhaltung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 294 "Westlich Dornumer Straße"

Beschluss: einstimmig geändert empfohlen

Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Die Stadt Aurich erwirbt die Flurstücke 123, 124 und 135 jeweils der Flur 1 der Gemarkung Sandhorst zur Gesamtgröße von 3.68.31 ha  - im anliegenden Lageplan (Anlage 1) rot umrandet dargestellt -.

 

  1. Verkäuferin: siehe Angaben in Anlage 2 (nicht öffentlich).

 

  1. Der Kaufpreis beträgt 31.000,00 €/ha, mithin für die Gesamtfläche 114.176,10 €

 

  1. Die Stadt Aurich übernimmt die zwischen der Verkäuferin und der ehemaligen Eigentümerin der Grundstücksflächen bestehende Nachzahlungsverpflichtung sowie die Verpflichtung zur Abgabe eines Kaufangebotes für das Flurstück 137/6 der Flur 1 der Gemarkung Sandhorst nebst aufstehendem Hofgebäude gemäß dem Grundstückskaufvertrag vom 29. Mai 2013 – URNr. 853/2013 des Notars Rainer Winterhoff, Aurich -, im anliegenden Lageplan (Anlage 1) grün umrandet dargestellt -.

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses

 

 

Ergänzung: Der Ortsrat unterstützt den Wunsch des Anliegers und befürwortet die Veräußerung der für die Anlage eines Wendeplatzes erforderlichen Fläche an den Anlieger.