TOP Ö 9: Erwerb von Landwirtschaftsflächen zur Erweiterung der Regenrückhaltung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 294 "Westlich Dornumer Straße"
Die Stadt Aurich
erwirbt die Flurstücke 123, 124 und 135 jeweils der Flur 1 der Gemarkung
Sandhorst zur Gesamtgröße von 3.68.31 ha- im anliegenden Lageplan (Anlage 1) rot umrandet dargestellt -.
Verkäuferin:
siehe Angaben in Anlage 2 (nicht öffentlich).
Der
Kaufpreis beträgt 31.000,00 €/ha, mithin für die Gesamtfläche 114.176,10 €
Die
Stadt Aurich übernimmt die zwischen der Verkäuferin und der ehemaligen
Eigentümerin der Grundstücksflächen bestehende Nachzahlungsverpflichtung
sowie die Verpflichtung zur Abgabe eines Kaufangebotes für das Flurstück
137/6 der Flur 1 der Gemarkung Sandhorst nebst aufstehendem Hofgebäude
gemäß dem Grundstückskaufvertrag vom 29. Mai 2013 – URNr. 853/2013 des
Notars Rainer Winterhoff, Aurich -, im anliegenden Lageplan (Anlage 1)
grün umrandet dargestellt -.
Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses
Ergänzung:
Der Ortsrat unterstützt den Wunsch des Anliegers und befürwortet die
Veräußerung der für die Anlage eines Wendeplatzes erforderlichen Fläche an den
Anlieger.