Beschluss: einstimmig ohne Änderung empfohlen

Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Dem Antrag auf Verlängerung der Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist vom 28. September 2020 – Anlage 3; nicht öffentlich – um ein weiteres Jahr, mithin bis zum 02. November 2021, das Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Schirum III b, Flurstück 38/1 der Flur 4 der Gemarkung Schirum betreffend, wird zugestimmt.

 

  1. Grundstückseigentümer bzw. Antragsteller: siehe Angaben in Anlage 2 (nicht öffentlich).

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.