Empfehlungsbeschluss:
- Dem
Antrag auf Verlängerung der Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist vom 28.
September 2020 – Anlage 3; nicht öffentlich – um ein weiteres Jahr, mithin
bis zum 02. November 2021, das Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Schirum
III b, Flurstück 38/1 der Flur 4 der Gemarkung Schirum betreffend, wird
zugestimmt.
- Grundstückseigentümer
bzw. Antragsteller: siehe Angaben in Anlage 2 (nicht öffentlich).
- Die
Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.