Beschluss:

 

Der Erwerb des bebauten Grundstückes Osterstraße 33/35 (Flur 16, Flurstücke 55 und 56) zum Kaufpreis von 450.000,00 € wird beschlossen.

Der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer
 I.2101.010 „Grunderwerb Altstadtsanierung“ in Höhe von 500.000,00 € wird gemäß § 119 Abs. 5 i. V. m. § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.