Sitzung: 10.12.2020 Rat/32/2020
Beschluss: ohne Änderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/175/1
Beschluss:
Der Erwerb
des bebauten Grundstückes Osterstraße 33/35 (Flur 16, Flurstücke 55 und 56) zum
Kaufpreis von 450.000,00 € wird beschlossen.
Der
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer
I.2101.010 „Grunderwerb
Altstadtsanierung“ in Höhe von 500.000,00 € wird gemäß § 119 Abs. 5
i. V. m. § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt.
Die Anlagen
sind Bestandteil des Beschlusses.