Sitzung: 03.12.2020 ORAUR/57/2020
Beschluss: geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/205
Beschlussvorschlag
lt. Vorlage:
Die Stadt veräußert folgende drei Flächen an die E. u. L. Gerstmeier GbR, 26603
Aurich:
1. Die Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung 1 (Osterstraße 28-30, 32,
34, 36) mit einer Flächengröße von
ca. 1000m² zum Verkehrswert von gesamt 817.000,00 €
(gem. Verkehrswertgutachten; sanierungsbedingter
Bodenendwert),
2. Die
Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung 2 (Parkhausfläche) mit einer
Flächengröße
von ca. 2100m² zum Angebotswert über
75.600,00 €,
3. Die
Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung 3 (ebenerdiger Stellplatz) mit einer
Flächengröße von ca. 580m² zum
Angebotswert über 21.600,00 €.
Innerhalb der Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung
1 befindet sich eine Teilfläche, die im Bebauungsplan Nr. 298 als öffentliche
Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fußgängerzone festgesetzt ist.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Empfehlungsbeschluss:
Die Stadt veräußert folgende drei Flächen an die E. u. L. Gerstmeier GbR, 26603
Aurich:
1. Die Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung 1 (Osterstraße 28-30, 32,
34, 36) mit einer Flächengröße von
ca. 1000m² zum Verkehrswert von gesamt 817.000,00 €
(gem. Verkehrswertgutachten;
sanierungsbedingter Bodenendwert),
2. Die Grundstücksfläche mit der
Kennzeichnung 2 (Parkhausfläche) mit einer Flächengröße
von ca. 2100m² zum Angebotswert über
75.600,00 €.
Innerhalb der Grundstücksfläche mit
der Kennzeichnung 1 befindet sich eine Teilfläche, die im Bebauungsplan Nr. 298
als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fußgängerzone
festgesetzt ist.
Die Anlagen sind Bestandteil des
Beschlusses.
Änderungen zum Empfehlungsbeschluss:
„Der Verkauf
der Fläche 2 (Parkhausfläche) erfolgt nur, wenn die Stadt mit dem Investor
vertraglich vereinbart, dass
a) eine einvernehmliche Gestaltung des
Parkhauses, besonders im Zusammenhang mit dem Neubau der Kunstschule und des
Mach-Mit-Museums, erreicht wird
und
b) in dem Parkhaus eine ausreichende,
überdachte Abstellfläche für Fahrräder dauerhaft angeboten wird
und
c) in dem Parkhaus mindestens 6
Behindertenparkplätze im EG vorgehalten werden.“
„Die Fläche 3
wird nicht veräußert. Die hier geplanten 15 Parkplätze werden in das Parkhaus
integriert. Die Modalitäten hierfür werden vertraglich vereinbart.“