Beschlussvorschlag lt. Vorlage:


Die Stadt veräußert folgende drei Flächen an die E. u. L. Gerstmeier GbR, 26603 Aurich:

1. Die Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung 1 (Osterstraße 28-30, 32,
    34, 36) mit einer Flächengröße von ca. 1000m² zum Verkehrswert von gesamt 817.000,00 €
    (gem. Verkehrswertgutachten; sanierungsbedingter Bodenendwert),

2. Die Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung 2 (Parkhausfläche) mit einer Flächengröße
    von ca. 2100m² zum Angebotswert über 75.600,00 €,

3. Die Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung 3 (ebenerdiger Stellplatz) mit einer
    Flächengröße von ca. 580m² zum Angebotswert über 21.600,00 €.

Innerhalb der Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung 1 befindet sich eine Teilfläche, die im Bebauungsplan Nr. 298 als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fußgängerzone festgesetzt ist.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Empfehlungsbeschluss:


Die Stadt veräußert folgende drei Flächen an die E. u. L. Gerstmeier GbR, 26603 Aurich:

1. Die Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung 1 (Osterstraße 28-30, 32,
    34, 36) mit einer Flächengröße von ca. 1000m² zum Verkehrswert von gesamt 817.000,00 €
    (gem. Verkehrswertgutachten; sanierungsbedingter Bodenendwert),

2. Die Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung 2 (Parkhausfläche) mit einer Flächengröße
    von ca. 2100m² zum Angebotswert über 75.600,00 €.

Innerhalb der Grundstücksfläche mit der Kennzeichnung 1 befindet sich eine Teilfläche, die im Bebauungsplan Nr. 298 als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fußgängerzone festgesetzt ist.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Änderungen zum Empfehlungsbeschluss:

 

„Der Verkauf der Fläche 2 (Parkhausfläche) erfolgt nur, wenn die Stadt mit dem Investor vertraglich vereinbart, dass

 

a)    eine einvernehmliche Gestaltung des Parkhauses, besonders im Zusammenhang mit dem Neubau der Kunstschule und des Mach-Mit-Museums, erreicht wird

und

b)    in dem Parkhaus eine ausreichende, überdachte Abstellfläche für Fahrräder dauerhaft angeboten wird

und

c)    in dem Parkhaus mindestens 6 Behindertenparkplätze im EG vorgehalten werden.“

 

„Die Fläche 3 wird nicht veräußert. Die hier geplanten 15 Parkplätze werden in das Parkhaus integriert. Die Modalitäten hierfür werden vertraglich vereinbart.“