Empfehlungsbeschluss:
Die Teilfortschreibung des
Einzelhandelskonzepts für die Stadt Aurich wird als städtebauliches
Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) beschlossen. Das bereits
beschlossene Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2015 behält bis auf die Teile,
die in der Fortschreibung enthalten sind, seine Gültigkeit.
Die beiliegende Fortschreibung
des Einzelhandelskonzepts Aurich ist Bestandteil dieses Beschlusses.