Beschluss: einstimmig ohne Änderung empfohlen

Empfehlungsbeschluss:

 

Die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Aurich wird als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) beschlossen. Das bereits beschlossene Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2015 behält bis auf die Teile, die in der Fortschreibung enthalten sind, seine Gültigkeit.

 

Die beiliegende Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts Aurich ist Bestandteil dieses Beschlusses.