Empfehlungsbeschluss:


Die Auslegung des Entwurfes Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/ K122“ –
im Verfahren nach § 13b BauGB  in Verbindung mit § 13a BauGB– einschließlich der Begründung, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der 27. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung wird beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.