Empfehlungsbeschluss:
Die erneute Auslegung -nach § 4a (Abs.3)
BauGB- des Entwurfes Bebauungsplan Nr.
289 „Fremdenbeherbergung- Kurzzeitpflege/ Neustadtweg“ mit örtlichen
Bauvorschriften und Begründung wird beschlossen.
Die Anlagen
sind Bestandteil des Beschlusses.