Beschluss:
Gemäß § 8 Abs. 1 NStrG wird das in der
Anlage schwarz schraffiert bzw. grau dargestellte Teilstück der Gemeindestraße
„Ostgaster Weg“ (Gemarkung Wallinghausen, Flur 4, Flurstück 317/0 tlw.) mit
Wirkung zum 01.04.2021 auf einer Länge von 25 m aus Gründen des öffentlichen
Wohls eingezogen (entwidmet) sowie teileingezogen (beschränkt).