Beschluss: einstimmig ohne Änderung beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 8 Abs. 1 NStrG wird das in der Anlage schwarz schraffiert bzw. grau dargestellte Teilstück der Gemeindestraße „Ostgaster Weg“ (Gemarkung Wallinghausen, Flur 4, Flurstück 317/0 tlw.) mit Wirkung zum 01.04.2021 auf einer Länge von 25 m aus Gründen des öffentlichen Wohls eingezogen (entwidmet) sowie teileingezogen (beschränkt).